Der Generalstaatsanwalt Malaysias hat am Freitag, dem 6. November, die geplante Verlegung des ehemaligen Premierministers Najib Razak in den Hausarrest gestoppt, sodass er im Gefängnis bleibt, während die Behörden Klarheit über seine königliche Begnadigung und eine damit verbundene gerichtliche Anordnung suchen.
Eine Anordnung des High Court hatte Najib früher an diesem Tag ermöglicht, den Rest seiner verkürzten Haftstrafe zu Hause zu verbüßen, nachdem seine Partei UMNO eine Geldstrafe von 50 Millionen Ringgit, umgerechnet etwa 12,3 Millionen US-Dollar, gezahlt hatte. Najib verließ das Gefängnis kurzzeitig, Berichten zufolge für einen vereinbarten Zahnarzttermin. Später am Abend kehrte er ins Gefängnis von Kajang zurück.
Die Generalstaatsanwaltschaft erklärte, es seien noch rechtliche Fragen offen: Es müsse geklärt werden, ob die Zahlung der Geldstrafe Najibs Strafe im Fall SRC International vollständig abgegolten habe oder lediglich eine Bedingung dafür erfülle, dass er sie zu Hause verbüßen dürfe. Die Antwort könne sich auch darauf auswirken, wie seine separate 15-jährige Haftstrafe im 1MDB-Fall vollstreckt werde. Ein Gericht lehnte im Oktober seinen Antrag ab, diese Strafe auszusetzen.
Najibs Anwälte wandten sich gegen das Vorgehen der Regierung. Sie erklärten, die Bedingungen der Begnadigung seien erfüllt und der Generalstaatsanwalt könne sie nicht aussetzen. Damit bleiben der Zeitpunkt und die Rechtsgrundlage eines möglichen Hausarrests ungeklärt.